Das bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt zunächst die Gründung eines Vereins und dessen Mindestvoraussetzungen der Satzung, nämlich Vereinszweck, Name des Vereins und Sitz, Ein- und Austritt von Mitgliedern, Beiträge, Beschlussfassung und Kompetenzen der Vereinsorgane.
Hier können wir Ihnen bei der Gründung eines Vereins in allen Phasen beratend zur Seite stehen und Ihre Fragen zur Gründung, Organisation, Satzung und Anmeldeverfahren beantworten. Auf Wunsch können wir auch den ganzen Gründungsvorgang begleiten und die notwendigen Formalitäten für Sie übernehmen (Abstimmung mit dem Finanzamt, Registerkorrespondenz). Denn zur Erstellung einer Vereinssatzung sind nicht nur theoretische Kenntnisse der Rechtsvorschriften notwendig, sondern auch vertiefte Kenntnisse der praktischen Vereinsorganisation. Hier profitieren Sie von unserer eigenen langjährigen Tätigkeit als Vorstand verschiedener Vereine.
Bereits bei der Satzungserstellung sollte besonderes Augenmerk auf die Beitragsregelung gelegt werden, denn ohne Beiträge kann der Verein nicht arbeiten. Hier ist es wichtig, die gesetzlichen Vorgaben zum Zugang von Kündigungen, zu Fristen und Verzugsregelungen zu kennen, da in einem möglichen Gerichtsverfahren alle Voraussetzungen der Mitgliedschaft und -kündigung beweisbar sein müssen. Die Grundlage späteren Erfolgs beim Beitragseinzug wird daher schon bei Erstellung der Satzung gelegt. Sind diese Regelungen eindeutig, vermeidet das spätere Streitigkeiten über Beiträge.
Auch das Steuerrecht ist speziell für gemeinnützige Vereine äußerst wichtig. Die Anforderungen der Abgabenordnung (AO) zur Gemeinnützigkeit eines Vereins sind bereits bei der Erstellung der Satzung und deren Abstimmung mit dem Finanzamt zu beachten. Aber auch die gesamte Vereinsorganisation, insbesondere
Buchhaltung und Lohnbuchhaltung, müssen den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung genügen, die die Gemeinnützigkeit ebenfalls verlangt. Hier können wir bei der Entwicklung von Organisationsstrukturen im Verein helfen, sowie bei Einrichtung von Buchführung und Lohnbuchführung, damit alle für die Steuererklärungen notwendigen Daten zuverlässig erfaßt werden und bei Betriebsprüfungen im Verein keine Beanstandungen auftreten.
Auch das Spendenwesen im Verein muß so organisiert werden, daß die Anforderungen des Steuerrechts erfüllt werden, insbesondere eine Haftung für fehlerhaft ausgestelle Spendenbescheinigungen ausgeschlossen werden kann.
Weitere Themengebiete, in denen wir Ihnen beratend zur Seite stehen können:
