Die Frage "Was kostet Ihre Beratung?" ist für jeden Mandanten ein wesentlicher Faktor, der über die Art und den Umfang der Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes entscheidet. Daher wollen wir im Folgenden kurz auf die anfallenden Gebühren und ihre rechtliche Grundlage eingehen.
Die steuerberatende Tätigkeit wird grundsätzlich im Rahmen der StBGebV abgerechnet
Die Gebühren richten sich gemäß der Steuerberatergebührenverordnung (StBVV) nach
Eine wesentliche Grundlage der Berechnung ist dabei die Summe der Einkünfte bzw. der Einnahmen. Die möglicherweise zu erwartende Steuererstattung ist hingegen nicht Grundlage des Honorars.
Auch im Bereich der Steuerberatung ist die Vereinbarung von Stundenhonoraren und Pauschalhonoraren möglich.
Bei einer Stundenhonorarvereinbarung wird der tatsächliche zeitliche Aufwand abgerechnet. Die Mandanten erhalten eine monatliche Abrechnung der angefallenen Zeiten mit genauer Angabe der jeweiligen Tätigkeiten
Die Abrechnung der anwaltlichen Tätigkeit unterliegt grundsätzlich seit dem 1. Juli 2004 den Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Dieses ist im Bereich der gerichtlichen Verfahren maßgeblich und sein Gebührenrahmen darf insbesondere nicht unterschritten werden. Bei der außergerichtlichen Beratung ist dagegen auch die Vereinbarung eines Stunden- oder Pauschalhonorars möglich.
Die Höhe des Anwaltshonorars nach RVG ist abhängig von dem Wert, um den gestritten wird (Streitwert), und der jeweiligen Tätigkeit des Anwalts. Je höher der sogenannte Streitwert ist, desto höher sind in den meisten Fällen auch die Anwaltsgebühren.
Bei einer Stundenhonorarvereinbarung wird nur der tatsächliche zeitliche Aufwand des Anwalts abgerechnet. In diesem Fall spielt der Wert der Angelegenheit keine Rolle. Die Mandanten erhalten eine monatliche Abrechnung der angefallenen Zeiten mit genauer Angabe der jeweiligen Tätigkeiten.
Alternativ kann eine Pauschalhonorierung vereinbart werden.