Zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung sind Sie verpflichtet, wenn Sie
- verheiratet sind und die Steuerklassen 3/5 gewählt haben
- Kindergeld erhalten
- Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Kurzarbeitergeld erhalten haben
- neben Ihrem Gehalt noch Einkünfte von mehr als 400,- Euro haben
- ausländische Einkünfte haben
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung haben
- Kapitalerträge ohne Steuerabzug haben
Aber auch wenn Sie nicht verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, kann sich dies finanziell lohnen. In der Regel erhält jeder Arbeitnehmer ca. 350,- Euro Lohnsteuer zurück - bei kompetenter Beratung ist es oft mehr.
Eine Einkommensteuererklärung ist dann möglich, wenn Sie
- Werbungskosten von mehr als 920,- Euro haben
- mehr als 15 km zur Arbeit zurücklegen
- in Ihre Aus- oder Weiterbildung investiert haben
- eine Abfindung erhalten haben
- wegen Ihrer Arbeit umgezogen sind
- während des Jahres eines neue Arbeitstelle angetreten haben
- Handwerkerleistungen bezahlt haben
- hohe Krankheitskosten hatten, die nicht von der Krankenkasse erstattet wurden
- bedürftige Angehörige finanziell unterstützt haben